Bemerkenswerte Ergebnisse des "KBV-Referendums"
unter besonderer Betrachtung der Ergebnisse in der KV Nordrhein.
Die Ergebnisse des Referendums werden von den Vorsitzenden der KBV wortreich beschrieben und kommentiert. Hier lasse ich zunächst nur die nackten Zahlen sprechen, so wie sie von dem beauftragten Institut Infas veröffentlicht wurden. Urteilen Sie danach selbst. Am Ende finden Sie meine Interpretation.
1. 63 % der Befragten fühlen sich informiert über die Interessenvertretung der Ärzte im Gesetzgebungsverfahren als Aufgabe der KVen. (Tab. 1.6 unter Quelle 1)
Nordrhein: ebenfalls 63 %.
2. Nur 36 % der Befragten sind zufrieden (Noten 1 und 2) mit ihrer regionalen KV (Tab. 3.1).
Nordrhein: Nur 25 % als zweitschlechteste KV vor Hessen mit 22 %.
3. Nur 18 % der Befragten sind zufrieden (Noten 1 und 2) damit, wie ihre regionale KV Kollektivverträge aushandelt (Tab.2.3 ).
Nordrhein: 13 % als drittschlechteste KV vor Hessen und Niedersachsen mit je 11 %.
4. Nur 13 % der Befragten sind zufrieden (Noten 1 und 2) mit der Interessenvertretung durch die KV im Gesetzgebungsverfahren (Tab. 2.6).
Nordrhein: 10 % als drittschlechteste KV vor Hessen und Niedersachsen mit je 9 %.
5. Hauptgründe für die Unzufriedenheit mit der regionalen KV waren (Tab. 4.2)
- allgemein schlechte Interessenvertretung mit 37 %
- schlechte Interessenvertretung gegenüber der Politik mit 34 %
- Benachteiligung der eigenen Arztgruppe mit 22 %
- Schlechte Interessenvertretung gegenüber den Kassen mit 20 %
Nordrhein: bei der Unzufriedenheit mit allgemein schlechter Interessenvertretung liegt die KVNO an der Spitze, gemeinsam mit den KVen Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Saarland (alle 40 %).
6. 59 % der Befragten meinten, trotz aller Kritikpunkte gäbe es keine wirkliche Alternative zum KV-System (Tab. 5.1).
Nordrhein: nur 55 % der Befragten sind dieser Meinung, vor Baden-Württemberg und Bayern erhält Nordrhein gemeinsam mit Schleswig-Holstein hier die wenigste Zustimmung.
7. Dass die KVen die Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten vertritt, so gut sie kann und so weit der Gesetzgeber zulässt, meinen bundesweit 53 % der Befragten, 42 % sind gegenteiliger Meinung (Tab. 5.2).
Nordrhein: nur 44 % der Befragten glauben an eine derartige Interessenvertretung durch die KVNO, 51 % glauben nicht daran. Schlechtestes Abschneiden von allen KVen.
8. Dass die Funktionsträger der KVen die wirklichen Probleme der KV-Mitglieder nicht sehen, meinen 65 % der Befragten, nur 29 % glauben, die Funktionsträger sähen die Probleme (Tab. 5.3).
Nordrhein: hier vertrauen 73 % dem Problembewusstsein der Funktionsträger nicht, nur 22 % vertrauen ihnen. Wieder schlechtestes Abschneiden von allen KVen.
9. Die Forderung nach Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten unterstützten 70 % der Befragten, 28 % unterstützten das nicht (Tab. 7.1.2).
Nordrhein: ebenfalls 70 % pro und 28 % kontra Kostenerstattungsprinzip.
10. Allerdings glauben nur 34 %, dass das Kostenerstattungsprinzip mit der KV durchsetzbar wäre, 44 % setzen da lieber auf eine andere Interessenvertretung (Tab. 7.2.2).
Nordrhein: hier glauben an die KV nur 31 % (schlechtestes Ergebnis aller KVen), 48 % setzen auf eine andere Interessenvertretung.
11. Bei der Frage nach bevorzugten Vertragsmodellen (Tab. 8) setzen
- 73 % auf das bisherige KV-System mit einigen Verbesserungen,
- 6 % auf ein staatlich gelenktes System mit angestellten Fachärzten und Hausärzten in freier Praxis und
- 15 % auf ein komplett marktwirtschaftliches System der Einzelverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen.
Nordrhein: nur 69 % der Befragten setzen auf die KV, schlechtestes Ergebnis von allen KVen.
12. 63 % der Befragten halten die KV für eine zukunftssichere Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte, 31% lehnen diese These ab (Tab. 9).
Nordrhein: nur 59 % Zustimmung bei 36 % Ablehnung der These einer zukunftssicheren Interessenvertretung. Gemeinsam mit Niedersachsen und Rheinland-Pfalz schlechtestes Ergebnis von allen KVen.
Meine persönlichen Wertungen aus dem Vorgesagten:
I.) Ein Referendum ist eine Volksabstimmung (das ganze Volk nimmt teil). Daher ist ein Referendum immer repräsentativ bezüglich der Teilnehmenden (Quelle 2). Die KBV hat aber nicht alle Vertragsärzte befragt, sondern nur eine Stichprobenbefragung. Wenn von 37.000 angerufenen Ärzten letztlich nur 20.000 in die Wertung kommen, wirft das ein Licht auf die Aussagekraft der Befragung. Die KBV wählt den Begriff Referendum, obwohl sie gar kein Referendum abgehalten hat. Das bezeichne ich als Lüge; es belegt in meinen Augen schon die irreführende Absicht. Die Fragestellung hat aus meiner Sicht nur die Aufgabe, die Existenz des Auftraggebers zu sichern. Diese ist bekanntlich einerseits durch Eingriffe des Staates und anderseits durch zunehmende Skepsis der eigenen Mitglieder bedroht. Insofern ist eine gesunde Skepsis angebracht, wenn man die offiziellen Ergebnisinterpretationen liest.
II.) In mehreren Fragen wird die Interessenvertretung durch die KV angesprochen, sei es im Gesetzgebungsverfahren, sei es bei Verhandlungen mit den Kassen. Das suggeriert, die halbstaatliche Behörde KV hätte die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. Das genau ist aber nicht der Fall: An keiner Stelle im SGB-V schreibt der Gesetzgeber den KVen die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder zu. Die einzige Aufgabe der KVen ist die Erfüllung der ihnen durch dieses Buch übertragenen Aufgaben der vertragsärztlichen Versorgung (§ 77 SGB V). Diese Aufgaben erfüllen die KVen als Körperschaften öffentlichen Rechts, also als halbstaatliche Behörden, die unter der Aufsicht staatlicher Behörden mit Weisungsrecht stehen. Bei Bedarf drohen Ersatzvornahmen bzw. kann der Vorstand durch einen Staatskommissar ersetzt werden. Dennoch wird das Wort "Interessenvertretung" im Referendum in mehr als 10 Tabellen und Fragen in Bezug auf die KV verwendet. Für mich ist das eine bewusste Irreführung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten, ein potemkinsches Dorf (Quelle 3).
III.) Die Auswahlmöglichkeiten bei der Frage nach bevorzugten Vertragsmodellen sind derartig beschränkt, dass das Ergebnis nicht verwertbar ist. Zwar gibt es beachtliche 5 % der Befragten, die "ein anderes System" als Antwort gaben, aber diese Antwortmöglichkeit wurde vom Interviewer gar nicht aktiv angeboten. Wenn ich z.B. nach der bevorzugten Zahlungsart frage und nur die Antwortmöglichkeiten Verrechnungsscheck, EC-Karte und Kreditkarte vorgebe, werde ich ein Ergebnis bekommen. Das Ergebnis sagt aber überhaupt nichts darüber aus, ob die meisten Befragten nicht Barzahlung gewählt hätten, wenn diese Antwort angeboten worden wäre. Relevante Antwortmöglichkeiten wären z.B. "Vertrag zwischen (körperschafts)freien Verbänden und Krankenkassen" oder "Kosterstattung nach fester Gebührenordnung ohne separate Verträge mit Krankenkassen" gewesen. Die Kostenerstattung mit Direktabrechnung bedarf ja keineswegs zwingend irgendwelcher Verträge mit Kassen.
IV.) Die KV Nordrhein schneidet im Vergleich zu den übrigen KVen durchweg schlecht ab, was die Zufriedenheit ihrer Mitglieder und das Zutrauen ihrer Mitglieder anbelangt. Ob das tatsächlich an der Qualität ihrer Arbeit oder vielleicht an dem überdurchschnittlichen Informationsgrad ihrer Mitglieder liegt, die wahren gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten einer KV betreffend, vermag ich nicht zu beurteilen.
V.) Die Spitze des Hausärzteverbandes verfolgt mit ihrer Ablehnung der Kostenerstattung einen Weg, der von der hausärztlichen Basis zu großen Teilen abgelehnt wird. Anders wäre nicht erklärbar, dass bei einem Anteil von 43 % befragten Fachärzten, 43 % befragten Hausärzten und 14 % befragten Psychotherapeuten 70 % aller Befragten die Kostenerstattung wollen. Insofern wäre wünschenswert, wenn Infas die Tabellen auch getrennt nach Haus- und Fachärzten veröffentlichen würde.
VI.) Tabelle 9 (Quelle 1) beschäftigt sich mit folgender Frage: "Wenn Sie die aktuellen Anforderungen an das Gesundheitssystem in Deutschland und alle Vor- und Nachteile der kassenärztlichen Vertretung abwägen: Glauben Sie, dass das KV-System trotz allem eine zukunftssichere Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte ist?". Das Ergebnis ist auf zweierlei Arten interpretierbar: wie das Bild vom halb vollen oder halb leeren Glas. Immer noch 2 von 3 Ärzten glauben, die KV sei ihre zukunftssichere Interessenvertretung, aber schon 1 von 3 Ärzten glaubt das nicht mehr. In diesem Sinne:
Es ist noch viel Informationsarbeit nötig.
Hans-Peter Meuser
Facharzt für Allgemeinmedizin
Quellen:
1. "Vertragsärztliches Referendum – Tabellenband zum Abschlussbericht,
infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH" auf http://www.kbv.de/10065.html
2. "Referendum" auf http://de.wikipedia.org/wiki/Referendum
3. Was sagt das SGB-V wirklich zur "Interessenvertretung KV?"