logo
Zulassungsverzicht, Zulassungsrückgabe
Aktuelles
HÄV Bayern scheitert
Gegenwind in Bayern
Drohungen der Kassen
Bayern-Korb 2010
BSG-Urteil Zul.verz.
IGEL nach Zul.verz.
Interessenvertret.KV
KBV-"Referendum"
FAQ
Home
Impressum, Disclaim.
- Anzeige - Tages- und Festgeld - sicher und flexibel bei der Bank of Scotland -
Platz 1 auf der TOP-20-Liste Tagesgeld der Zeitschrift "Finanztest"
Eine Empfehlung von "Domain and Web" Renate Meuser


Bayerischer Kollektivverzicht gescheitert.

Am Mittwoch, dem 22.12.2010, scheiterte der wohl vorerst letzte Versuch von Vertragsärzten, kollektiv ihre Zulassung zurückzugeben. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hatte dazu aufgerufen, diesen Schritt zu gehen. Vorausgegangen waren die Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Verträge der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) zwischen Krankenkassen und dem Hausärzteverband. Diese Verträge waren erst zum 1.1.2008 auf Betreiben der CSU verpflichtend ins SGB-V aufgenommen worden, um durch verlässliche und ausreichend hohe Honorare die Zukunft der hausärztlichen Versorgung besonders auf dem Lande zu sichern.

Die ersten großen Verträge wurden in Baden-Württemberg (HÄV und MEDI), sowie in Bayern (BHÄV mit AOK Bayern) abgeschlossen. Andere Krankenkassen in Bayern und bundesweit ignorierten ihre gesetzliche Pflicht bzw. hintertrieben sie in Schiedsverfahren, die z.T. heute noch nicht abgeschlossen sind. Die neugewählte Bundesregierung schließlich versetzte den HzV-Verträgen den Todesstoß, indem sie die gute und verlässliche Honorierung auf das Niveau der budgetierten Vergütung im KV-System zurückstutzte. Zwar gab es pro Forma einen Bestandsschutz, aber die Kassen ließen mit Wort und Tat keinen Zweifel daran, dass sie so rasch wie möglich die Honorare auf das KV-Niveau beschneiden würden.

Der Bayerische Hausärzteverband wollte erreichen, dass nach einem kollektiven Verzicht möglichst vieler Bayerischer Hausärzte auf ihre Kassenzulassung eine Situation entsteht, in der Kassen und Bayerische Staatsregierung zur Aufrechterhaltung der Versorgung in Bayern gezwungen gewesen wären, neue Verträge zwischen Kassen und BHÄV zu schließen. So wären die Bedingungen der alten Verträge weiter gelaufen, die eine kalkulierbare Existenzgrundlage für die Bayerischen Hausärzte geboten hatten. Die Praxen hätten wieder Nachfolger finden können, die Versorgung der Bevölkerung wäre nur so langfristig zu sichern gewesen, meinte der BHÄV. Notwendig wäre gewesen, dass sich rund 60% der Hausärzte für einen kollektiven Zulassungsverzicht entschieden hätten.

Im Vorfeld der System-Umstiegs-Veranstaltung am 22.12.2010 in Nürnberg war es dann zu massiven Drohungen der Krankenkassen und der Bayerischen Staatsregierung gekommen. Dass die Bayerischen Hausärzte das System am liebsten wirklich verlassen wollten, war spätestens an diesem Tag klar, als mit 7.000 Anwesenden deren Mehrheit sich in Nürnberg versammelte. Wer nicht aussteigen wollte oder nicht wenigstens ernsthaft mit dem Gedanken gespielt hat, war natürlich erst gar nicht nach Nürnberg gefahren.

Dass die HZV unter einem FDP-Minister Rösler keine Zukunft haben wird, haben die Bayerischen Hausärzte klar erkannt. Und die Konsequenzen gezogen. Rund 2.800 – mit rund 40% erstaunlich viele - Bayerische Hausärzte sind Herrn Dr. Wolfgang Hoppenthaller, dem Vorsitzenden des BHÄV, gefolgt und haben am 22.12.2010 ihren Zulassungsverzicht erklärt. Dass die übrigen 4.200 gezaudert haben, lag nicht daran, dass sie nicht überzeugt gewesen wären, eigentlich das System verlassen zu wollen, sondern es lag daran, dass sie es nicht konnten. Zu groß war der Druck der Politik, namentlich der Volkspartei CSU, der Druck der Kassen, der Druck des Gewissens, sich auf eine Aktion mit nicht abschätzbarem Ausgang einzulassen. Die, die ebenfalls aussteigen wollten, konnten ganz einfach nicht.

Das war die große Unbekannte am 22.12.: Wer wagt es, wer wagt es nicht? Wer hört auf sein Herz, wer auf die Ratio? Gesiegt hat die geballte Staatsmacht, die aus allen verfügbaren Rohren geschossen hat: BMG, Landesregierung, CSU, AOK, Bundesversicherungsamt, Gewerkschaften, Presse, Medien. Zu dicht geknüpft war das Korsett des SGB-V, das selbst die gemeinschaftliche Kündigung der Vertragsarzt-Eigenschaft als ungesetzlich ansieht und unter Sanktionen stellt. Was jeder Arbeitnehmer darf, streiken für seine Rechte, ist dem deutschen Vertragsarzt verwehrt.

Dieser Versuch der Bayerischen Hausärzte, das System, das sie als Unrechtssystem empfinden zu verlassen, um auf einer privatrechtlichen Basis zu gerechten Bedingungen ihre Patienten weiter versorgen zu können, ist also gescheitert. Es kann als sicher gelten, dass solch ein Versuch in den nächsten Jahren nicht mehr unternommen werden wird.

Stellvertretend für viele andere hier Auszüge aus zwei Diskussionsbeiträgen aus dem Forum Facharzt.de, in dem der Ausgang des Nürnberger Projektes mit Spannung verfolgt worden ist:

„Ein schwarzer Tag nicht nur für die Ärzte, sondern auch für die FDP-Getreuen, die doch glaubten, ihre Ideale von Freiheit, Selbstverantwortung und Verantwortung für die Mitmenschen in der FDP gewahrt zu wissen. Genau dieser Geist war der Beweggrund der ausstiegswilligen Hausärzte Bayerns, aber auch der vielen Tausend Haus- und Fachärzte in der gesamten Republik, die ihren Kollegen (und auch sich selbst) am Mittwochabend mit klopfendem Herzen die Daumen gedrückt haben“ scheibt Dr. W.R. aus E.

„Im Brustton der Empörung äußern sich die Selbstgerechten, die die Vertragsärztinnen und -Ärzte in ethische Geiselhaft nehmen … 1993 trat der in den letzten Tagen vielzitierte § 95b SGB V in Kraft, Gesundheitsminister war damals Herr Seehofer, da schließt sich auch ein Kreis. Bereits die Autoren des neuen Paragraphen wussten damals, dass sie in Grundrechte eingreifen (d. hierzu Bundestags-Drucksache 12/3608 S.94-96). Im Lichte der jetzigen gesteuerten Empörung liest sich dieser - für mich stockautoritäre - Text besonders spannend“ schreibt Dr. M.R. aus K.

„Lesenswert ist in diesem Zusammenhang noch ein weiterer Text von Prof.Dr.Helge Sodan, dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin (Schriften zum Gesundheitsrecht: Das Verbot des kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem, Berlin 2010). Dieser Text liest sich derart vernichtend im Hinblick auf die gesetzgeberische Qualität, dass auch interessierte Journalisten vor der Abgabe von Kommentar-Schnellschüssen gut beraten wären, sich über diese Hintergründe wie auch die Details des Konfliktes zu informieren und darüber differenziert zu schreiben“ schreibt Dr. M.R. aus K. weiter und zieht folgende Quintessenz, der ich mich vollinhaltlich anschließe:

„Der eigentliche Skandal besteht in der de-facto-Rechtlosigkeit der deutschen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte … Kein Wunder, wenn bei sich bei diesen Rahmenbedingungen der Nachwuchs mit Grausen abwendet. Da helfen auch keine Landarztprogramme mit Mietzuschüssen.“

erstellt am 27.12.2010

www.zulassungsverzicht.de  | © Hans-Peter Meuser